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Produkt zum Begriff Pflichtteil:


  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

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  • Der Geldberater | Ratgeber Finanzen | Finanzen planen
    Der Geldberater | Ratgeber Finanzen | Finanzen planen

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  • Jahrbuch für Historische Bildungsforschung Band 29
    Jahrbuch für Historische Bildungsforschung Band 29

    Jahrbuch für Historische Bildungsforschung Band 29 , Schwerpunkt: Temporalitäten. Zur Geschichte des Verhältnisses von Erziehung, Zeit und Zeiten. Redaktion: Andreas Hoffmann-Ocon, Till Kössler, Sabine Reh. Andreas Hoffmann-Ocon, Till Kössler und Sabine Reh: Temporalitäten. Zur Geschichte des Verhältnisses von Bildung, Erziehung und Zeit. Julia Kurig: Beschleunigung und Entgrenzungen - pädagogische Zeitsemantiken zu Beginn des 16. Jahrhunderts am Beispiel der Nürnberger Schulbücher des Johannes Cochlaeus. Katharina Vogel und Sebastian Engelmann: Bildungswissen und Zeitlichkeit. Zum Zusammenhang praxeologischer und biographischer Perspektiven am Beispiel der "Lebenserinnerungen" eines Hochschullehrers. Marcel Streng: Resozialisierung als Verzeitlichung? Zeitgeschichtliche Perspektiven auf die westdeutsche Strafvollzugsreform (1965-1985). Abhandlung: Elke Kleinau:"Gott hat uns hier siegen lassen, weil wir die Edleren und Vorwärtsstrebenden sind". Der Kolonialkrieg in Deutsch-Südwestafrika in einem Jugendbuch der Kaiserzeit. Quelle: Daniel Töpper: Kalender und Lehrerkalender als historische Quelle. Zeitordnung und Zeitpolitik im Schulsystem. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Krempel, Annika: Finanzen verstehen
    Krempel, Annika: Finanzen verstehen

    Finanzen verstehen , Finanzthemen leicht und verständlich Geldanlage, Steuern oder Versicherungen - alles Themen, mit denen die meisten sich nur recht ungern befassen. Ein gewisses Grundverständnis dieser Finanzthemen zu haben, ist jedoch nicht verkehrt. Infografiken helfen dabei schwieriges Wissen leichter zu verstehen. In sechs Kapiteln führt Sie der Ratgeber der Stiftung Warentest mithilfe von anschaulichem Material durch die Grundlagen der Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen, Immobilien, Steuern, Einkaufen und Reisen. Finden Sie hier Antworten auf jede Menge Finanzfragen, die Ihnen im Alltag begegnen. Die 100 besten Abbildungen visualisieren komplexe Inhalte, damit auch Finanzanfänger diese verstehen. Soll ich mein Geld an der Börse anlegen? Wie kann ich Steuern sparen? Welche Versicherungen benötige ich wirklich, welche kann ich mir sparen? Unter welchen Voraussetzungen kann ich früher in Rente gehen? Das Thema Nachhaltigkeit ist auch in diesem Leitfaden präsent. Von grünen Fonds über nachhaltige Versicherungen bis hin zu CO2-sparenden Elektroautos. Geld anlegen und sparen: Aktien, Tagesgeld oder Gold? Wie Geldanlage einfach funktioniert und was Sie dafür wissen müssen Entspannt vorsorgen: Gegen Geldsorgen im Ruhestand. Wie viel es an Rente gibt und wie Sie zusätzlich dafür sparen können Stets passend versichert: In jeder Lebenslage sind andere Verträge wichtig Immobilien mieten und kaufen: Wie Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen können Einfach Steuern sparen: Viele tägliche Ausgaben reduzieren die Steuerschuld , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Wann entfällt Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt in der Regel nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, wie zum Beispiel eine schwere Straftat gegen den Erblasser. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser nachweislich über längere Zeit hinweg vernachlässigt oder misshandelt hat, kann der Pflichtteil entfallen. Ebenso ist es möglich, dass der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. In diesen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass der Pflichtteil des betreffenden Erben entfällt.

  • Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern?

    Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern? Ja, das Jobcenter kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Dies ist der Fall, wenn ein Leistungsempfänger über Vermögen verfügt, das ihm zusteht, aber nicht angegeben hat. Das Jobcenter kann dann den Pflichtteil einfordern, um die Kosten für die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, alle Vermögenswerte korrekt anzugeben, um Probleme mit dem Jobcenter zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Kann man Pflichtteil enterben?

    Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Pflichtteil zu entziehen oder zu enterben. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass nahe Verwandte nicht komplett enterbt werden können. Der Pflichtteil steht beispielsweise Kindern, Eltern und Ehepartnern zu. Wenn man also versucht, diese Personen komplett zu enterben, können sie unter Umständen den Pflichtteil einfordern. Es ist daher ratsam, sich vor einer Enterbung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Wann entfällt der Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich grob undankbar gegenüber dem Erblasser verhalten hat, zum Beispiel durch schwere Straftaten gegen den Erblasser. Zudem kann der Pflichtteil entfallen, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser schwer misshandelt oder ihm schwere körperliche oder seelische Leiden zugefügt hat, kann der Pflichtteil entfallen. In solchen Fällen wird der Pflichtteilsberechtigte von der Erbfolge ausgeschlossen.

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    Lexware Office Buchhaltung & Finanzen

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    Neiße, Thomas: Tanz der Finanzen

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  • Haben Eltern einen Pflichtteil?

    Ja, Eltern haben grundsätzlich einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass ihrer Kinder. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne testamentarische Verfügung erhalten würden. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass Eltern nicht komplett enterbt werden können. Allerdings kann der Pflichtteil durch bestimmte Gründe, wie zum Beispiel grobes Fehlverhalten, aberkannt werden. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Enterbung oder Streitigkeiten um den Pflichtteil rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

  • Können Enkel Pflichtteil einklagen?

    Ja, Enkel können unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einklagen. Wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden oder nur einen geringen Teil des Erbes erhalten haben, können sie ihren Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings müssen die Enkel innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls ihren Anspruch geltend machen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls den Pflichtteil einzufordern.

  • Wer erbt einen Pflichtteil?

    Wer erbt einen Pflichtteil? Der Pflichtteil steht nahen Verwandten des Verstorbenen zu, die in einem gesetzlichen Verwandtschaftsverhältnis stehen, wie beispielsweise Kinder, Eltern oder Ehepartner. Auch wenn diese im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers entzogen werden. Somit sichert der Pflichtteil den nahen Verwandten eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen.

  • Wer ist Pflichtteil berechtigt?

    Pflichtteilberechtigt sind grundsätzlich die gesetzlichen Erben, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden. Das Pflichtteilsrecht sichert diesen Personen einen Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen zu. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte ohne die Enterbung erhalten hätte. Der Pflichtteilsanspruch kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers vollständig ausgeschlossen werden, sondern bleibt bestehen, um die angemessene Versorgung der enterbten Personen zu gewährleisten. In manchen Fällen können auch Ehepartner und Kinder pflichtteilsberechtigt sein.

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